* Nach Ablauf des Leasingvertrages kann das geleaste Fahrrad durch den Nutzer (i. d. R. Arbeitnehmer) übernommen werden.
* Nach Ablauf des Leasingvertrages kann das geleaste Fahrrad durch den Nutzer (i. d. R. Arbeitnehmer) übernommen werden.
Eugen Blehm
Experte für Krankenversicherung und Unternehmerversorgung
Tel: 06039/933102
Mobil: 0160/96951278